Digitales Hinweisgebersystem für Beschäftigte der Krause Automation Gruppe 

Wir legen Wert auf Ehrlichkeit, Integrität und Transparenz. Helfen Sie uns dabei, unser Unternehmen zu schützen.

Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben hat bei der Krause Automation Gruppe (im Folgenden: Gesellschaft) höchste Priorität. Nur wenn wir uns gesetzeskonform und integer verhalten, schützen wir unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden und unsere Geschäftspartner. Das Hinweisgebersystem nimmt konkrete Anhaltspunkte auf potenzielles Fehlverhalten von Mitarbeitenden der Gesellschaft entgegen.

Es bedarf der Aufmerksamkeit und Bereitschaft Aller, bei konkreten Informationen auf Regelverstöße durch Mitarbeitende der Gesellschaft hinzuweisen. An das Hinweisgebersystem können diese vertraulich gemeldet werden – und zwar jederzeit und in deutscher und englischer Sprache. Darunter fallen beispielsweise Verstöße gegen die Compliance Leitlinien  oder das Kartellrecht, Korruption, Verletzung von Menschenrechten, Diebstahl, Diskriminierung oder Mobbing. Neben Beschäftigten können Geschäftspartner, Kunden und oder sonstige Dritte Hinweise bei konkreten Informationen auf Regelverstöße abgeben.
 
Schutz für alle Beteiligten

Das Hinweisgebersystem garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene. Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Regelverstoß eingeleitet. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen und vertraulichen Prozesses bearbeitet. Diskriminierungen, Einschüchterungen oder Anfeindungen, die wegen einer Meldung beim Hinweisgebersystem der Gesellschaft erfolgen, werden dem gleichen Prozess entsprechend untersucht und geahndet.

Hinweise abgeben – aber richtig!

Nach Erhalt der Hinweise bearbeitet der externe Compliance Beauftragte der Gesellschaft diese unter Beachtung aller erforderlichen Verfahrensgrundsätzen (z.B. Vertraulichkeit, Schutz der Hinweisgeber). Um Fälle zu bearbeiten und gegebenenfalls entsprechende Untersuchungsmaßnahmen anzustoßen, ist oftmals der Dialog mit den Hinweisgeber_innen notwendig. Daher ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist. Hilfreich ist es, wenn Sie bei einer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:


  • Wer? – Um wen geht es? Wer ist betroffen?
  • Was? – Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts.
  • Wann? – Wann war der Vorfall?
  • Wie? – Wie oft ist er passiert?
  • Wo? – Wo hat sich der Vorfall ereignet?

 

Hinweisgeber sollten darauf achten, dass die Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Wenn Bereitschaft besteht, aber die Anonymität gegenüber dem externen Compliance Beauftragten und der Gesellschaft gewahrt werden soll, können die Hinweisgeber die anonymen Meldekanäle nutzen.
 
Neben dem externen Compliance Beauftragten der Gesellschaft (Hinweisgeberexperte.de) sind an der Bearbeitung von Hinweisen gegebenenfalls auch andere Stellen im Unternehmen beteiligt. Bei begründeten Hinweisen beauftragt der externe Compliance Beauftragte und die Gesellschaft normalerweise die notwendigen internen Untersuchungen an ermittelnden Funktionen (wie Sonderprüfungen oder Sicherheit). Ebenso arbeitet der externe Compliance Beauftragte der Personalabteilung in der Aufklärung zusammen und stößt Maßnahmen an, sofern diese erforderlich sind.
 

Hinweise abgeben – aber wo?

Die Firma Compliance Beratung + Service Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Hinweisgeberexperte.de) ist der externe Compliance Beauftragte der Krause Automation Gruppe und zentrale Anlaufstelle bei Hinweisen auf Regelverstößen in der Gesellschaft. Bitte kontaktieren Sie Hinweisgeberexperte.de über einen der untenstehenden Kanäle.
 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 Achtung: Dieses System darf nicht dazu missbraucht werden, um bewusst falsche oder verleumderische Hinweise zu geben. 

Unsere weiteren Meldekanäle

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt

  • Das System ist wie ein Schließfach, von zwei Seiten zugänglich.
  • Ihre Angaben und Dateien werden verschlüsselt übermittelt.
  • Wir erheben und erhalten keinerlei Daten zu Ihrer Identifizierung.
  • Eine technische Rückverfolgung zu Ihnen ist nicht möglich.